Ein Verfahren – zwei neue Services für Ihre Praxis

Wie kommen Daten wie Krankenversichertennummer und Versicherungsstatus sicher und schnell in das System einer Praxis, wenn keine Gesundheitskarte zur Verfügung steht? Patientinnen und Patienten teilnehmender Krankenversicherungen können nun per Versicherten-App eine Praxis auswählen und ihre Daten sicher via KIM an diese schicken lassen.

Gesetzlich Versicherte können der Praxis auf diesem Weg eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zukommen lassen. Diese dient dem Versicherungsnachweis, wenn beim Praxisbesuch ausnahmsweise keine elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden kann.
Mehr Informationen zur eEB

Bei Privatversicherten heißt das Verfahren „Online Check-in“ und dient vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. 
Mehr Informationen zum Online Check-in

Nehmen Sie bereits am KIM-Verfahren teil und Ihre Praxissoftware unterstützt die beiden Anwendungen „elektronischen Ersatzbescheinigung“ und „Online Check-in“ (sprechen Sie im Zweifel Ihren Praxisverwaltungssoftware-Hersteller an), dann erstellen Sie jetzt aus Ihrer KIM-Adresse den individuellen QR-Code für Ihre Praxis bzw. medizinische Einrichtung. Stellen Sie diesen dann auf Ihrer Website oder in Ihren Räumen bereit.

Patientinnen und Patienten teilnehmender Krankenversicherungen können den bereitgestellten QR-Code dann mit der dafür vorgesehenen App ihrer Krankenversicherung scannen, um die Datenübertragung anzustoßen. 

Ein hierfür geeignetes PDF mit Ihrem individuellen QR-Code können Sie hier erzeugen:

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein
oder

Daten sicher digital an die Praxis schicken

Gesetzlich Versicherte: elektronische Ersatzbescheinigung
Ausnahmsweise keine Gesundheitskarte dabei? Scannen Sie den QR-Code mit der Funktion zur elektronischen Ersatzbescheinigung in Ihrer Kassen-App.

Privatversicherte: Online Check-in
Sie möchten sich ein E-Rezept ausstellen oder die elektronische Patientenakte befüllen lassen? Scannen Sie den QR-Code mit der Scan-Funktion zum Online Check-in in einer App Ihrer privaten Krankenversicherung, um Ihre Krankenversichertennummer sicher zu übermitteln.

Name unserer Praxis: ...
Unsere Adresse: ...

Fragen zum Prozess? Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung hilft Ihnen gerne weiter.

Rechtliche Einordnung

Die Verfahren "elektronische Ersatzbescheinigung" und "Online Check-in" tangieren die Verfahren, Prozesse und ggf. Verträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der privaten Krankenversicherungen im Arzt-Patienten-Kontakt.  

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Nachweis der Anspruchsberechtigung vertraglich in §19 BMV geregelt. Das Verfahren "elektronische Ersatzbescheinigung" soll eine Möglichkeit schaffen, mit der Arztpraxen und Ambulanzen der Krankenhäuser eine Ersatzbescheinigung nach §19 Abs. 2 BMV auf elektronischem Weg erhalten zu können. Das Verfahren zur Anforderung einer elektronischen Ersatzbescheinigung befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen.

Privatversicherten ermöglicht der Online Check-in die Teilhabe an Anwendungen der Telematikinfrastruktur, indem er eine sichere digitale Übermittlung der Krankenversichertennummer an Praxen ermöglicht. Gesundheitskarten können zu diesem Zweck nicht genutzt werden, da sie nicht an Privatversicherte ausgegeben werden.

Die Nutzung dieses Verfahrens ist freiwillig.